Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag mit dem Grauer Wolf Hotel- und Gastrogesellschaft mbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Appartements zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherber- gungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs 1 Satz 2 BGB abbedungen (kein Sonderkündigungsrecht des Kunden im Falle der verweigerten Zustimmung) wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart ist

§ 2 Vertragsabschluß, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind Inhaberin Therese Weller und Geschäftsführer Therese Weller und Martin Langhammer, Altstadthotel Grauer Wolf Hotel- und Gastrogesellschaft mbH, Hauptstraße 80-82, 91054 Erlangen, nachfolgend Hotel, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel, die der Kenntnis abhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn (§199 Abs. 1 BGB); Schadensansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungs- verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

§ 3 Leistungen,Preise, Zahlung,Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis 18.00 Uhr bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um fünf Prozent anheben.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen acht Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Bei überfälligen Rechnungen behält es sich das Hotel vor, den säumigen Betrag von der Garantiekreditkarte abzubuchen.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zu Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine
von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 80 % für Halbpensions- und 70% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§ 4a Stornierungsbedingungen

Informationen zu unseren Stornierungsbedingungen finden Sie hier.

1. Sobald Ihnen Ihre Hotelreservierung schriftlich oder mündlich von den Mitarbeitern unseres Hauses bestätigt wurde, gilt der Gastvertrag als geschlossen.

2. Mit der Reservierung garantieren wir Ihnen den vereinbarten Zimmertyp. Wünsche für bestimmte Zimmer versuchen wir zu erfüllen.

3. Wenn Sie von Ihrer Buchung zurücktreten müssen und wir trotz intensiver Bemühungen das Zimmer nicht anderweitig vermieten können, gelten folgende Stornokosten:

In diesem Fall sind mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

Ihre Zimmerreservierung ist eine Garantierte Buchung. Sie haben die Möglichkeit bis 24 Stunden vor Anreise von dieser kostenlos zurückzutreten. Erfolgt keine schriftliche Stornierung erlauben wir uns 90 % des Gesamtbetrages zu berechnen.

Beachten Sie bitte, dass uns Ihre schriftliche Stornierung bis 24 Stunden vor Anreise erreicht haben muss.

In besonderen Veranstaltungszeiträumen wie beispielsweise zur Messe oder vorgeplanten bürgerlichen Festen gilt für Gruppenreservierungen über 6 Personen eine Stornierungsfrist von vierzehn Tagen vor der Anreise.

Sollte ein oder mehrere Zimmer dieser Reservierung innerhalb der vereinbarten Stornierungsfrist abgesagt werden, fallen ebenfalls 90% des Zimmerpreises als Kosten an. Familien sind davon ausgenommen. In besonderen Fällen kann es zu einer Preisänderung in Folge einer Gruppenbuchung kommen.

4. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Sollten Sie sich während Ihres Aufenthalts für eine vorzeitige Abreise entscheiden, berechnen wir die obigen Stornokosten. Mindestens jedoch die vollen Kosten der Folgenacht.

§ 5 Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebundenen Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzt angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
 Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
 Zimmer unter irreführender oder falsche Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
 Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Kinder sind im Zimmer ihrer Eltern bis 10 Jahre kostenfrei. In diesem Fall gelten Zusatzleistungen, welche im Zimmerpreis enthalten sind (z.B. Frühstück) nicht für mitreisende Kinder. Die Mitnahme von Tieren bedarf der ausdrücklichen vorhergehenden Zustimmung des Hotels.

§ 7 Haftung des Hotels

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,–
sowie für Geld und Wertgegenstände bis € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB)-. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

5. Liegengebliebene Gegenstände werden für die Dauer von 3 Monaten verwahrt. Auf Wunsch werden diese zu Lasten des Empfängers versandt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem örtlichen Fundbüro übergeben.

§ 8 Rauchen

Das Rauchen von Zigaretten und E Zigaretten ist im gesamten Hotelbereich nicht gestattet. Eine fahrlässige oder vorsätzliche Missachtung, führt unwiderruflich zu einer Feuermeldung sowie das Anrücken der Feuerwehr. Die daraus entstehenden Kosten sind in vollem Umfang zu tragen. Des weiteren können Kosten für die Reinigung des Zimmers entstehen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den Vertrag oder die Geschäftsbedingungen; dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Erlangen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Erlangen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Erlangen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftliche Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Für Veranstaltungen gelten gesonderte AGB.